Hygieneplan

 

Der auch nur zeitweilige Umgang mit Tieren kann die Erlebniswelt von Menschen mit und ohne Einschränkungen bereichern. Das folgende Dokument hat das Ziel, eine mögliche Infektionsübertragung von dem Tier auf den Menschen und umgekehrt zu minimieren.

Ansprechpartner: Anja Rudolph


Rechtsgrundlage: § 36 Infektionsschutzgesetz


Dokumentation zum Tier: Bei allen Tieren, die die Einrichtung besuchen oder in dieser gehalten werden, sind folgende Unterlagen in Kopie aufzubewahren:

Impfzeugnis zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes

Entwurmungsprotokoll (als angemessene häufige Entwurmung gelten Fristen zwischen 1 bis 3 Monaten) 

Haftpflichtversicherungsnachweis


Zugangsbeschränkungen für Tiere:

     Tiere dürfen folgende Teile einer Einrichtung des Gesundheitsdienstes nicht betreten:

  • Zimmer und Aufenthaltsräume von Bewohnern mit bekannter Tierallergie
  • Zimmer und Aufenthaltsräume von akut erkrankten Bewohnern, es sei denn, es liegt eine gegenteilige Aussage des betreuenden Arztes vor
  • Zimmer von Bewohner mit ausgedehnten Ekzemen, es sei denn es liegt eine anderslautende ärztliche Aussage vor
  • Zimmer von mit multiresistenten oder sehr infektiösen Erregern kolonisierten (besiedelten) oder infizierten Bewohnern
  • Zimmer und Aufenthaltsräume von stark abwehrgeschwächten Bewohnern, z. B. mit konsumierenden Erkrankungen, es sei denn es liegt eine anderslautende ärztliche Risikoabschätzung vor
  • Sanitäranlagen


Anforderungen an das Personal:

Die Mitarbeiter der Einrichtungen sind durch eine entsprechende Informationsveranstaltung auf den Tierbesuch vorzubereiten. Prinzipiell spricht nichts dagegen, wenn Bewohner sich um die Tiere kümmern, jedoch muss stets eine verantwortliche und eingewiesene Aufsichtsperson zur Unterstützung bereit gehalten werden.

Reinigung und Desinfektion:

  • Nach intensivem Streicheln oder Lecken sind die Hände und die beleckten Körperteile zu waschen, bei Abwehrgeschwächten erfolgt eine Desinfektion.
  • Besonders bei klinischem Personal ist darauf zu achten, dass ein Hände waschen und desinfizieren nach dem Umgang mit dem Hund und vor dem Umgang mit dem nächsten Patienten erfolgt. 

  • Beim Setzen/Legen des Hundes auf das Bett von Kranken sind kochfeste Laken unterzulegen die bei jedem Patienten und nach jedem Einsatz gewechselt werden. 


Besondere Vorkehrungen beim Hund:

Durch seine Arbeit nahe am Menschen, besteht für den Therapiehund ein besonderer Anspruch an die Hygiene. Um das Risiko einer Übertragung von Zoonosen (Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden) zu minimieren, verpflichte ich mich zu einem strengen Gesundheitsplan. Dieser Plan wird schriftlich festgehalten und kann jederzeit vorgelegt werden. (vgl. Anhang Heimtierhaltung – Chancen und Risiken für die Gesundheit)

Dazu gehört u.a.:

  • regelmäßige tierärztliche Kontrolle
  • regelmäßige Entwurmung gegen die gängigen Wurmarten (Spul-, Haken-, Peitschen- und Bandwürmer)beim Tierarzt
  • Impfungen gegen Tollwut, mit bestandener Antikörperkontrolle (mindestens 0,5 IE/ml Blut). Wiederimpfung innerhalb eines Jahres zum Erhalt des Titers.
  • Impfungen gegen Leptospirose, Staupe und Zwingerhusten. Erneute Impfung nach Vorgaben des Serumherstellers.
  • regelmäßige Fellpflege und Inspektion zur Prophylaxe von Ektoparasitenbefall
  • guter Ernährungszustand
  • lückenlose Dokumentation aller Parameter im Gesundheitspass